Haushaltsantrag 2021

  1. Auf die geplante Erhöhung der Gewerbesteuer wird für das Jahr 2021 verzichtet. Die
    Finanzierung erfolgt wie nachfolgend dargestellt.
  2. Die Diskussion und Planung für eine strukturelle Konsolidierung der Haushalte ab
    2022 ff startet unverzüglich nach dem Beschluss zum Haushalt 2021.
  3. Eine mindestens aufkommensneutrale, sozial gestaffelte Gebührensatzung für die
    Kinderbetreuung wird geprüft und nach Möglichkeit spätestens zum Kindergartenjahr
    2022/23 eingeführt.

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